Unsere Partner
Pflegebedürftige/Angehörige/Betreuer
Jeder Heimbewohner kann an DIKOM teilnehmen, sofern
• er bzw. sein Betreuer eine Einverständniserklärung erteilt hat und
• der Hausarzt eine Verordnung zur ambulanten Diagnostik ausgestellt hat
Pflegeheime/Pflegeheimteams
• Pflegeheim muss Mitwirkung zustimmen
• die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage einer gemeinsamen erarbeiteten Vereinbarung
• Karte mit Kennzeichnung der beteiligten Heime
Saarländische Pflegegesellschaft (SPG)
• Die Saarländische Pflegegesellschaft koordiniert die Heiminteressen gegenüber den Projektpartnern und den Projektträgern.